Allgemein: Welche Anlagen den Anträgen beizugeben sind, richtet sich nach der jeweiligen Art des Förderansuchens.
Die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ist eine wesentliche Grundlage für die Bearbeitung Ihres Antrags. Wir bitten Sie daher, den Antrag vollständig und so genau wie möglich auszufüllen. Der Antrag ist samt Anlagen spätestens zur jeweiligen Einreichfrist um 17.00 Uhr vorzulegen. Achten Sie darauf, dass dem Antrag keine losen Blätter beiliegen. Alle Anlagen sind mit dem Datum ihrer Erstellung zu versehen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das untenstehende Antragsformular. Unabdingbar für die Handhabung eines Förderungsantrags ist einvollständiges Anlagenverzeichnis (siehe Antragsformular), das analog zur Strukturierung der Einreichung verwendet wird.
Bitte berücksichtigen Sie:
Drehbücher (datiertund mit klarer Angabe der Fassung) sind getrennt von den Antragsunterlagen vorzulegen. Wir empfehlen Thermomappen oder vergleichbare Bindung bzw. auch wiederverwendbare Schraubverschlüsse.
Für die übrigen Antragsunterlagen empfehlen wir Schnellhefter, keinesfalls Aktenordner oder Spiralbindungen.
Zur Trennung der Anlagen (gemäß Anlagenverzeichnis) empfehlen wir gekennzeichnete Trennblätter. Das Antragsformular (ebenfalls 6-fach) reihen Sie bitte an den Anfang.
Produzenten- und Regiestatements müssen unterzeichnet sein.
Firmenunterlagen (Bilanz/Jahresabschluss, Firmenbuch, Gewerbeschein) sind getrennt von den übrigen Projekt-Antragsunterlagen in einfacher Ausführung vorzulegen (werden nicht an die Jury weitergeleitet).
Details zur formalen Gestaltung des Förderantrages entnehmen Sie bitte dem "Merkblatt für Förderanträge":