Gefördert werden können Maßnahmen zur Verbesserung der Verbreitung und marktgerechten Auswertung eines vom FILMFONDS in der Herstellung geförderten Filmes im Inland und seiner wirtschaftlichen und kulturellen Wirksamkeit im Ausland.
Insbesondere die Präsentation im In- und Ausland und die Teilnahme an internationalen Filmmessen, Filmfestivals und Wettbewerben werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zur Höhe von 20.000,- Euro gefördert. In wohlbegründeten Ausnahmefällen kann dieser Betrag auch höher sein.
Die fremdsprachliche Synchronisation oder Untertitelung wird mit einem erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss bis zur Höhe von 26.000,- Euro gefördert (Ergänzung zum Herstellungsförderungsvertrag).
Wird die Herausbringung einer DVD oder eines vergleichbaren Datenträgers gefördert, so hat diese jedenfalls mit einer deutschsprachigen und hörbehindertengerechten Untertitelung und einer Audiodiskription versehen und außen entsprechend gekennzeichnet zu sein.
Antragsberechtigt ist die Herstellerin des zu fördernden Filmes oder die Durchführende der geförderten Maßnahme.
Förderbare Vertriebsvorkosten, soweit diese Leistungen nicht von der Herstellerin kostenlos oder bereits im Rahmen der anerkannten Herstellungskosten erbracht wurden oder von Lizenznehmern getragen oder von dritter Seite erstattet werden, sind
a) Materialien wie Filmkopien, audiovisuelle Ansichtsmedien (DVDs), Interpositiv, Internegativ, Masterbänder, IT-Bänder; Synchronisation für Fremdsprachenfassungen; Untertitelungen;
b) Werbemaßnahmen bei internationalen Filmmessen, Filmfestivals und Wettbewerben einschließlich Transport- und Vorführkosten sowie in internationalen Fachzeitschriften, fremdsprachigen Verkaufskatalogen und Pressehefte.
Ein angemessener Eigenanteil ist nachzuweisen. Im Falle internationaler Koproduktionen werden Vertriebsaktivitäten nur in Bezug auf das Ausmaß der finanziellen Beteiligung der österreichischen Herstellerin und in Abhängigkeit der für sie zu erwartenden Erlösanteile gefördert.