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 F. Verwertungsförderung
Inhalt
H. Kinoförderung
G. Strukturförderung


G.1 Ziele der Förderung
Die Entstehung und Verwertung besonderer, kulturell bedeutsamer Filme zu ermöglichen, ist die Kernaufgabe des Filmfonds Wien. Neben der direkten Unterstützung einzelner Projekte fördert der Filmfonds Wien kinokulturell ambitionierte Lichtspielhäuser, da nur eine lebendige Kinokultur die Präsenz besonderer Kinofilme in Wien sichern kann. Als drittes ist die Strukturförderung eine wichtige Abrundung dieses Förderpakets:
  • Wien muss für die Beschäftigung mit und die Diskussion über Film ein relevanter Ort bleiben. Nur so können hier weiterhin bedeutsame Filme entstehen, nur so kann verhindert werden, dass das Filmschaffen in Wien nur mehr um sich selbst kreist.
  • Insbesondere die Filme, die der Filmfonds Wien in der Entstehung und Verwertung gefördert hat, müssen national und international nachhaltig öffentlich wahrgenommen werden.

Da der Schwerpunkt der Förderaktivitäten des Filmfonds Wien auf Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Filmen liegt, kann die Strukturförderung als Anteilsfinanzierung immer nur eine Ausnahme sein.


G.2 Wer kann Förderungen beantragen?
Antragsberechtigt sind
  • Juristische Personen
  • Personengesellschaften des Unternehmensrechts.

Staatliche oder europäische Förderhöchstgrenzen sind einzuhalten und können bei Überschreitung ein Ausschließungsgrund sein.


G.3 Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Es besteht kein Rechtsanspruch. Gegen die Entscheidung des Filmfonds Wien ist daher kein Rechtsmittel zulässig.

G.4 Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Projekte und Einrichtungen, die in besonderer Weise zur Erreichung der in Punkt 1 dargestellten, strukturellen Ziele des Filmfonds Wien beitragen. Sie sollten einen starken Bezug zum Filmstandort Wien bzw. zu hier entstehenden Filmen aufweisen. Sie kann nicht ergänzend zu anderen Förderungen des Filmfonds beantragt werden, insbesondere nicht ergänzend zur Verwertungsförderung.

G.5 Wie wird die Förderung abgewickelt?
Es kann jederzeit eingereicht werden. Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Beschreibung des Vorhabens, aus der vor allem Gründe der Förderungswürdigkeit hervorgehen
  • Ausführliche Kalkulation und Finanzierungsplan.

Über die Vergabe von Förderungen entscheidet nach Maßgabe dieser Richtlinie die Geschäftsführung des Filmfonds Wien, wobei sich diese dabei von Fachleuten beraten lassen kann.

Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel obliegt dem Filmfonds Wien, der berechtigt ist, nicht widmungsgemäß verwendete Förderungsmittel zurück zu fordern.

In der Werbung und in allen Mitteilungen über das geförderte Projekt/die geförderte Einrichtung ist das Logo des Filmfonds Wien zu verwenden und/oder auf die Förderung durch den Filmfonds Wien in einer geeigneten und angemessenen Weise hinzuweisen

Der/die Förderungsempfänger/in unterwirft sich den Förderrichtlinien des Filmfonds Wien.


 
 
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