Der Filmfonds Wien fördert das Medium Film als wesentlichen kulturellen Faktor des 21 Jahrhunderts in vielfältiger Weise: von der Projektentwicklung über die Produktion bis hin zum Kinostart und filmbezogene Aktivitäten wie Festivals.
Kinos selbst fördert der Filmfonds Wien unter kulturellen Aspekten aus zweierlei Gründen:
Der österreichische und europäische Film, dessen Entstehen er in vielen Projekten begleitet, soll in Wien auch über den Kinostart hinaus präsent sein. Statt internationalem Mainstream-Kino soll filmische Vielfalt herrschen.
Kinos leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen und sozialen Leben einer Großstadt.
Der Filmfonds achtet deshalb bei der Vergabe von Förderungen an Kinos insbesondere auf niveau- und gehaltvolle Programmgestaltung und unterstützt kinokulturelle Projekte für spezielles Publikum
Für die Beurteilung des Programms eines Kinos ist relevant, ob
österreichische und europäische Filme,
Filme in Originalfassungen (bzw. OmU),
Innovative Kurzfilme,
Dokumentarfilme,
Kinder- und Jugendfilme
gezeigt werden.
Für die Beurteilung von kinokulturellen Projekten ist relevant, dass neben dem laufenden Programm auch Schwerpunktveranstaltungen mit künstlerischem Anspruch wie
Retrospektiven,
Sonderreihen,
periodische Spezialprogramme für bestimmte, vor allem junge Zielgruppen (Kinder, Jugendliche) und Minderheiten angeboten werden.
Die Förderung ist auf den Kinostandort (die Betriebsstätte) bezogen. Im Rahmen von Punkt 4.3. ist die Förderung auf den Kinosaal bezogen. Weiters sind unter Punkt 4.3. auch Kinos antragsberechtigt, die eine andere direkte Förderung aus dem Kulturbudget der Stadt Wien erhalten.
Für die Betriebsstätte antragsberechtigt sind generell:
Juristische Personen,
Personengesellschaften des Unternehmensrechts,
Unternehmen, die im Besitz einer aufrechten Kinokonzession in Wien sind und keine andere direkte Förderung aus dem Kulturbudget der Stadt Wien erhalten
Nur aktive Betreiber/innen von voll konzessionierten Kinos, die mit höchstens vier Sälen und 1.500 Sitzplätzen versehen sind und die an zumindest 250 Tagen des Kalenderjahres einen regulären Spielbetrieb unterhalten, sind antragsberechtigt.
Für eine Betriebsstätte kann in folgenden Fällen kein Antrag gestellt werden:
Betriebe, die ihren Spielbetrieb zum Zeitpunkt der vorgesehenen Mittelzuteilung bereits auf Dauer geschlossen haben oder deren bevorstehende Schließung bereits bekannt ist. Auf Anfrage ist der zuletzt erstellte Jahresabschluss oder eine Zwischenbilanz sowie ein Geschäftsplan für die kommenden 12 Monate vorzulegen.
Kinos, die Filme im Sinne des § 4 Abs. 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz vorführen
Betriebe, die mit dieser Förderung geltende Höchstgrenzen staatlicher bzw. europäischer Förderung überschreiten würden bzw. mit ihren geplanten Vorhaben gegen geltendes Recht der Europäischen Union oder gegen geltende Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich oder des Landes Wien verstoßen.
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Es besteht kein Rechtsanspruch. Gegen die Entscheidung des Filmfonds Wien ist daher kein Rechtsmittel zulässig.
Die Kino-Referenzförderung soll Kinos helfen, nachhaltig im Sinne der oben genannten Ziele des Filmfonds zu arbeiten. Dabei geht es vor allem um eine besondere Programmgestaltung im Sinne des Punktes 1 dieser Richtlinien.
Kinos, die mit mindestens 40% ihrer Vorführungen des Vorjahres solche Programme spielten, können pro Kino Referenzmittel in Höhe von maximal 10 000 EUR pro Jahr beantragen. Betreiber/innen mehrerer Standorte können jährlich maximal 20 000 EUR Referenzmittel erhalten.
4.2 Förderung kinokultureller Projekte
Die Förderung kinokultureller Projekte soll Kinos dabei unterstützen, mit gezielten Aktionen Film im Sinne des Punktes 1 dieser Richtlinien als wichtiges Medium und Kinos als Orte kulturellen Erlebens in Wien zu verankern.
4.3 Digitalisierungsförderung
Diese Förderung soll dazu dienen, Kinosäle den aktuellen technischen Notwendigkeiten anzupassen und damit als Abspielstätten für zeitgenössische Filme zu erhalten.
Förderbar ist die Digitalisierung nur, wenn das Equipment ins Eigentum der Kinobetreiber/in übergeht.
Die Digitalisierungsförderung ist je Kinosaal auf maximal 25 % der Gesamtkosten beschränkt.
Der Filmfonds Wien veröffentlicht zu Beginn des Jahres die Einreichtermine für die Referenzförderung und die Förderung kinokultureller Projekte.
Für die Referenzförderung sind dem Antragsformular folgende Unterlagen beizufügen:
Darstellung des Programms des abgelaufenen Jahres inkl. Zahlen zum Besuch der Filme
Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation
Skizze des Programmkonzepts für das Folgejahr (nicht verbindlich)
Für die Projektförderung sind dem Antragsformular folgende Unterlagen beizufügen:
Projektbeschreibung, aus der vor allem Gründe der Förderungswürdigkeit hervorgehen
Ausführliche Kalkulation und Finanzierungsplan.
Für die Digitalisierungsförderung können Anträge jederzeit eingereicht werden, hierbei sind dem Antragsformular beizufügen:
Ausführliche Kalkulation und Finanzierungsplan
Kostenvoranschläge
Über die Vergabe von Förderungen entscheidet nach Maßgabe dieser Richtlinie die Geschäftsführung des Filmfonds Wien, wobei sich diese dabei von einem Fachgremium beraten lässt.
Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel obliegt dem Filmfonds Wien, der berechtigt ist, nicht widmungsgemäß verwendete Förderungsmittel zurück zu fordern.
In der Werbung und in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben ist das Logo des Filmfonds Wien zu verwenden und/oder auf die Förderung durch den Filmfonds Wien in einer geeigneten und angemessenen Weise hinzuweisen
Der/die Förderungsempfänger/in unterwirft sich den Förderrichtlinien des Filmfonds Wien.