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Referenzmittel

Der Filmfonds Wien belohnt die erfolgreiche Verwertung der von ihm geförderten Filme mit Referenzmitteln. Wer den erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss nach Abdeckung des Eigenanteils aus den Verwertungserlösen teilweise oder zur Gänze zurückzahlt, erhält für ein Folge-Projekt den doppelten Betrag als nicht rückzahlbaren Zuschuss; wenn es die budgetären Umstände des Filmfonds erlauben, auch einen rückzahlbaren Zuschuss.

Die Entscheidung über die Verwendung der Referenzmittel liegt bei der Geschäftsführung; die Befassung der Jury ist nicht nötig, sodass Referenzmittel auch kurzfristig abgerufen werden können - allerdings nur bis zum 31. Mai jeden Jahres.


Die Details finden Sie in den Förderungsrichtlinien unter Punkt E. - Erfolgsabhängige Filmförderung.


 
 
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