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Förderungen
 

Der Filmfonds Wien vergibt Förderungen an Filmproduktionen in den verschiedenen Phasen der Herstellung:

  • Projektentwicklung (inklusive Drehbuchentwicklung)
  • Produktion
  • Verleih
  • Teilnahme an Filmfestivals
  • Massnahmenförderung

 

Entscheidende Kriterien für eine Förderung sind die kulturelle, wirtschaftliche und künstlerische Bedeutung eines Projektes. Während einer Produktion sollte die Kultur Europas, Österreichs oder Wiens Beachtung finden. Im wirtschaftlichen Interesse steht der sogenannte Wiener Filmbrancheneffekt während einer Filmproduktion. Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen für die Nutzung der Wiener Filminfrastruktur, seiner Filmschaffenden und / oder für die Präsentation Wiens als Location im Film eingesetzt werden.

 

Gefördert werden können Spielfilme für den Kinoeinsatz (Vorführdauer mind. 70 min.), Kinder- und Dokumentarfilme (mind. 59 min.) sowie Fernsehfilme. Die Förderungen werden in Form von "nicht rückzahlbaren Zuschüssen" und "erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen" vergeben.

Projekteinreichungen sind das ganze Jahr über möglich. Es gibt jedoch festgelegte Einreichtermine für Kino und TV, nach denen die qualifizierte Fach-Jury des Filmfonds Wien zusammenkommt und die Förderentscheidungen für Kino-Projekte trifft bzw. der Verantwortliche für Fernsehfilmförderung für TV-Projekte.

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Förderungsrichtlinien sowie die Antragsformulare und die Zusagen der vergangenen Jury-Sitzungen. 

Weitere Infos zur Antragsstellung finden Sie auf unserer Checklist.

Sollten Sie Fragen haben, so stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung!

 

 
 
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Einreichtermine 2010
  • 22. März
  • 26. Mai
  • TV: 11.1., 12.4., 5.7., 4.10.