Sprache wechseln / Switch language
 
Inhalt
A 2. Allgemeine Bedingungen
A 1. Vorwort und Geltungsbereich der Richtlinien
Der Filmfonds Wien (FILMFONDS) ist ein gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit auf der Basis des Wiener Fondsgesetzes. Seine Tätigkeit beruht auf der Satzung, die zuletzt aufgrund des Beschlusses der Wiener Landesregierung vom 19. März 2002 mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 31. Oktober 2007fondsbehördlich genehmigt wurde.

Im Sinne der Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Europa ist der vorrangige Zweck des FILMFONDS die Stärkung und der Ausbau des Film- und Medienstandortes Wien, auch als Drehscheibe des internationalen Filmschaffens, und die damit verbundene Entwicklung von Kultur, Wirtschaft und Beschäftigung in einem europäischen Kontext und die damit verbundene regionale Entwicklung.

Diesem Zweck dient unter anderem die Förderung von konkurrenzfähigen, programmfüllenden Filmen in den Phasen der Projektentwicklung, der Herstellung und der Verwertung, wenn sie zur Auswertung im Kino, Fernsehen und/oder in sonstigen audiovisuellen Medien bestimmt sind und dazu beitragen können, die Marktanteile des europäischen Films anzuheben.

Der allgemeine Teil A. der Richtlinien gilt für alle Förderungsbereiche.

Grundsätzlich sind bei Vorhaben von herausragender filmkünstlerischer oder filmwirtschaftlicher Qualität Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Förderungsrichtlinien möglich. Die Entscheidung hierüber trifft das Kuratorium auf Vorschlag der Jury.



 
 
NEWSLETTER
Einreichfristen 2012
  • KINO
  • 24.1., 18.4., 28.8., 23.10.
  • TV
  • 16.1., 16.4., 9.7., 8.10.