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Checklist

Um die Kriterien, nach welchen die Jury die eingereichten Projekte bewertet, ausführlich darzulegen, stellen wir eine Checklist zur Verfügung.

Wir empfehlen unseren AntragsstellerInnen, diese zu verwenden, um sich bereits vorab ein Bild davon machen zu können, wie die jeweiligen Chancen eines Projektes auf eine Förderung durch den Filmfonds Wien stehen.

Checklist (pdf, 127.59 kb)

1. Kultureller Effekt - Bedeutung des Vorhabens für die kulturelle Entwicklung am Standort Wien

Folgende Eigenschaften des Vorhabens werden bewertet:
  • Künstlerische Gesamtqualität
  • Qualität des Treatments
  • Qualität des Drehbuchs
  • Stabliste
  • Besetzungsliste
  • Produktionswirtschaftliche und -technische Qualität im Hinblick auf die Nutzung von Ressourcen und Know-how am Standort Wien und mögliche Transfers
  • Zu erwartender Verwertungserfolg unter künstlerischen und kulturellen Aspekten

Folgende Eigenschaften sollte das Vorhaben aufweisen:

  • Herstellung eines originären kreativen Programminhalts
  • Regionalspezifischer Beitrag zur kulturellen Vielfalt Europas
  • Zielgruppenorientiertes Verwertungskonzept, das den spezifischen Charakter des Vorhabens berücksichtigt
  • Realisierung in Wien (insbesondereDreharbeiten)
  • Kriterien von Punkt 3.1. der Förderungsrichtlinien , bzw ähnliche oder gleichwertige


2. Wiener Filmbrancheneffekt - Bedeutung des Vorhabens für die filmwirtschaftliche Entwicklung am Standort Wien

    Hinsichtlich der filmwirtschaftlichen Wertschöpfung wird bewertet:

     

    • Werden Wiener Filmschaffende in künstlerischen, technischen und organisatorischen Funktionen beschäftigt?
    • Wird die film- und medienspezifische Infrastruktur in Wien oder der Vienna Region bzw. Centrope Region genutzt?
    • Werden zur Realisierung des Vorhabens Leistungen aus den umliegenden Bereichen der Creative Industries erbracht?
    • In welchem Verhältnis zueinander stehen der Umfang (die Größenordnung: High / Low Budget), die Zielgruppen, das Verwertungskonzept und der zu erwartende Verwertungserfolg?

    3. Besonders berücksichtigungswürdige Vorhaben - bei Erfüllung von einem bzw. mehrerer der folgenden Kriterien:

    • Wien ist erkennbarer Ort der Handlung
    • Wien ist wichtiger Schauplatz
    • Künstlerisch herausragende Qualität
    • Schwieriger Film mit geringem Budget
    • Nachwuchsfilm
    • Werkstattprojekt
    • Kinderfilm
    • Wiener Filmbrancheneffekt ist überdurchschnittlich hoch
    • Beantragte Fördersumme ist geringer als 30% der anzuerkennenden Gesamtherstellungskosten
    • Der Antragstellerin stehen auch andere, insbesondere internationale Finanzierungsmittel zur Verfügung, welche in Wien wirksam werden (sodass der WFBE nicht alleine aus österreichischen Finanzierungsmitteln generiert wird)
    • Vorhaben steht im Zusammenhang mit einem anderen, wodurch eine Reziprozität von Regionaleffekten erzielt wird

    Bei Ersteinreichungen von Antragstellerinnen, insbesondere wenn es sich um neugegründete Firmen handelt, wird zusätzlich zu der von der von der Geschäftsführung zu prüfenden Antragsberechtigung gemäß der Punkte 4.1., 9.1., 10.1. und 12.1. bewertet, ob
    • die bei der Realisierung beschäftigten Filmschaffenden kontinuierlich in Wien tätig sind oder die Absicht haben, dies zu sein, sodass jedenfalls mit einer Nachhaltigkeit des Vorhabens und seiner Förderung zu rechnen ist;
    • die Antragstellerin neben dem beantragten Vorhaben auch andere, filmspezifische Tätigkeiten in entfaltet oder nachweislich beabsichtigt, solches hinkünftig zu tun.


    Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung!

     
     
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