Um die Kriterien, nach welchen die Jury die eingereichten Projekte bewertet, ausführlich darzulegen, stellen wir eine Checklist zur Verfügung.
Wir empfehlen unseren AntragsstellerInnen, diese zu verwenden, um sich bereits vorab ein Bild davon machen zu können, wie die jeweiligen Chancen eines Projektes auf eine Förderung durch den Filmfonds Wien stehen.
1. Kultureller Effekt - Bedeutung des Vorhabens für die kulturelle Entwicklung am Standort Wien
Folgende Eigenschaften des Vorhabens werden bewertet:
Künstlerische Gesamtqualität
Qualität des Treatments
Qualität des Drehbuchs
Stabliste
Besetzungsliste
Produktionswirtschaftliche und -technische Qualität im Hinblick auf die Nutzung von Ressourcen und Know-how am Standort Wien und mögliche Transfers
Zu erwartender Verwertungserfolg unter künstlerischen und kulturellen Aspekten
Folgende Eigenschaften sollte das Vorhaben aufweisen:
Herstellung eines originären kreativen Programminhalts
Regionalspezifischer Beitrag zur kulturellen Vielfalt Europas
Zielgruppenorientiertes Verwertungskonzept, das den spezifischen Charakter des Vorhabens berücksichtigt
Realisierung in Wien (insbesondereDreharbeiten)
Kriterien von Punkt 3.1. der Förderungsrichtlinien , bzw ähnliche oder gleichwertige
2. Wiener Filmbrancheneffekt - Bedeutung des Vorhabens für die filmwirtschaftliche Entwicklung am Standort Wien
Hinsichtlich der filmwirtschaftlichen Wertschöpfung wird bewertet:
Werden Wiener Filmschaffende in künstlerischen, technischen und organisatorischen Funktionen beschäftigt?
Wird die film- und medienspezifische Infrastruktur in Wien oder der Vienna Region bzw. Centrope Region genutzt?
Werden zur Realisierung des Vorhabens Leistungen aus den umliegenden Bereichen der Creative Industries erbracht?
In welchem Verhältnis zueinander stehen der Umfang (die Größenordnung: High / Low Budget), die Zielgruppen, das Verwertungskonzept und der zu erwartende Verwertungserfolg?
3. Besonders berücksichtigungswürdige Vorhaben - bei Erfüllung von einem bzw. mehrerer der folgenden Kriterien:
Wien ist erkennbarer Ort der Handlung
Wien ist wichtiger Schauplatz
Künstlerisch herausragende Qualität
Schwieriger Film mit geringem Budget
Nachwuchsfilm
Werkstattprojekt
Kinderfilm
Wiener Filmbrancheneffekt ist überdurchschnittlich hoch
Beantragte Fördersumme ist geringer als 30% der anzuerkennenden Gesamtherstellungskosten
Der Antragstellerin stehen auch andere, insbesondere internationale Finanzierungsmittel zur Verfügung, welche in Wien wirksam werden (sodass der WFBE nicht alleine aus österreichischen Finanzierungsmitteln generiert wird)
Vorhaben steht im Zusammenhang mit einem anderen, wodurch eine Reziprozität von Regionaleffekten erzielt wird
Bei Ersteinreichungen von Antragstellerinnen, insbesondere wenn es sich um neugegründete Firmen handelt, wird zusätzlich zu der von der von der Geschäftsführung zu prüfenden Antragsberechtigung gemäß der Punkte 4.1., 9.1., 10.1. und 12.1. bewertet, ob
die bei der Realisierung beschäftigten Filmschaffenden kontinuierlich in Wien tätig sind oder die Absicht haben, dies zu sein, sodass jedenfalls mit einer Nachhaltigkeit des Vorhabens und seiner Förderung zu rechnen ist;
die Antragstellerin neben dem beantragten Vorhaben auch andere, filmspezifische Tätigkeiten in entfaltet oder nachweislich beabsichtigt, solches hinkünftig zu tun.
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung!