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Neue Förderungsrichtlinien TV

Mit Beschluss des Kuratoriums wurden die Förderungsrichtlinien der Fernsehfilmförderung des Filmfonds in einigen Punkten überarbeitet.

 

Die wesentlichen Veränderungen - im Überblick zusammengefasst - sind folgende:

 

  • Der Antragsbetrag für fiktionale Formate wurde auf 450.000 Euro (bisher: 300.000 Euro), für dokumentarische Formate auf 225.000 Euro (bisher: 150.000 Euro) erhöht - siehe Punkt 5.1.

  • Der Finanzierungsanteil eines (oder mehrerer) an einer Produktion beteiligten Fernsehveranstalter hat mindestens 20% der Gesamtherstellungskosten zu betragen - siehe Punkt 5.2.2.

  • Der Fristenlauf der Lizenzzeit beginnt mit der Ausstrahlung durch den Fernsehveranstalter, spätestens aber 12 Monate (nicht wie bisher 24 Monate) nach Endabnahme der Produktion - siehe Punkt 5.2.4.

  • Die Optionsausübung über weitergehende Rechte ist frühestens nach Endabnahme (nicht wie bisher nach Erstaustrahlung) möglich - siehe Punkt 5.2.6.

  • Der Nachweis eines 5% Barmittelanteils im Eigenanteil ist nicht mehr notwendig.

  • Wegfall des Beirates.


Inkrafttreten der neuen Richtlinien
Da die neuen Richtlinien wegen terminlicher Engpässe nicht mehr zeitgerecht vor dem 1. Antragstermin des Jahres 2010 (11.1.2010) an die Antragsteller kommuniziert werden konnten, wird es für diesen Antragstermin ein Wahlrecht für die Antragssteller dahingehend geben, ob - für den Fall einer Förderungszusage - die jeweiligen Projekte vertraglich nach den Richtlinien 2009 oder nach den Richtlinien 2010 behandelt werden.

Für alle weiteren Antragstermine des Jahres 2010 gelten jedenfalls die neuen Richtlinien.

In Entsprechung zu den Förderungsrichtlinien wurde das Antragsformular für Herstellung TV angepasst.


Für Fragen zu den neuen Richtlinien steht Ihnen der Leiter der Fernsehfilmförderung, Mag. Severin Moritzer, unter 526 50 88-10 gerne zur Verfügung.

 
 
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Einreichtermine 2010
  • 22. März
  • 26. Mai
  • TV: 11.1., 12.4., 5.7., 4.10.