Der Filmfonds Wien besteht in der jetztigen Form erst seit dem Frühjar 2002, die damit bezeichnete Institution jedoch seit knapp 15 Jahren, beziehungsweise existierte unter jeweils wechselnden Namen schon lange eine Filmförderung der Stadt Wien: Im November 1976 genehmigte die Wiener Landesregierung die Satzung des damaligen "Wiener Filmförderungsfonds" und sprach ihm eine eigene Rechtspersönlichkeit als gemeinnütziger Fonds zu, doch war dieser ein Bestandteil der unmittelbaren Landesverwaltung (Wien ist Stadt und Land).
1992, getragen von einer ersten Ausgliederungswelle in der öffentlichen Verwaltung, wurde der Fonds dann mit einem eigenen Domizil ausgestattet vollzog eine Neuorientierung. Der "Wiener Filmförderungsfonds" wurde zum "Wiener Filmfinanzierungsfonds" und ab nun durch einen Geschäftsführer geleitet, der gleichzeitig die Position eines "Filmbeauftragten" der Stadt Wien inne hatte. Die ersten Finanzierungsrichtlinien wurden entwickelt, die Entscheidungen traf der Filmbeauftragte.
1999 wurde eine tiefgreifenden Reform des Fonds beschlossen. Eine Arbeitsgruppe aus Experten der Branche entwickelte in einem fünfmonatigen Sitzungsmarathon die neue Satzung des Fonds: Gewaltentrennung zwischen einem Geschäftsführer , einem Kuratorium (mit Aufsichtsratsfunktion) und einer unabhängigen Jury , in der - so der politische Wille - keine österreichischen Produzenten mehr über Anträge ihrer Kollegen entscheiden sollten. Erstmals wurden ausländische Experten in die Jury berufen, das Kuratorium wurde mit österreichischen Branchenvertretern besetzt. Die Position des Geschäftsführers wurde erstmals ausgeschrieben.
Die Förderungsrichtlinien wurden den zeitgemäßen Anforderungen der Filmwirtschaft angepasst und erfuhren eine wesentliche Neuerung, nämlich die Einführung der Referenzfilmförderung.
Der neue Auftritt des Filmfonds mit neuem Namen und neuem Logo seit 2002 unterstreicht die dynamische Entwicklung und weist in eine Zukunft, in die sich in anbetracht der jüngsten Erfolge mit berechtigter Hoffnung blicken lässt...