PRÄAMBEL:
Der „Wiener Film Fonds" wurde zuletzt mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 19. März 2002 und dem Bescheid der Fondsbehörde vom 22. März 2002 (MA 62 - II/12/02, Pr. Z. 01287/2002-MDALTG) fondsbehördlich genehmigt.
Vorrangiger Zweck des Fonds ist die Stärkung und der Ausbau des Film- und Medienstandortes Wien und die damit verbundene Förderung von Kultur, Wirtschaft und Beschäftigung. Durch die weitere Professionalisierung der Wiener Filmbranche soll der österreichische Film international aufgewertet werden.