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Satzung

PRÄAMBEL: 

Der „Wiener Film Fonds" wurde zuletzt mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 19. März 2002 und dem Bescheid der Fondsbehörde vom 22. März 2002 (MA 62 - II/12/02, Pr. Z. 01287/2002-MDALTG) fondsbehördlich genehmigt.

Vorrangiger Zweck des Fonds ist die Stärkung und der Ausbau des Film- und Medienstandortes Wien und die damit verbundene Förderung von Kultur, Wirtschaft und Beschäftigung. Durch die weitere Professionalisierung der Wiener Filmbranche soll der österreichische Film international aufgewertet werden.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck
§ 3 Maßnahmen zur Erreichung des Zwecks
§ 4 Fondsmittel
§ 5 Bereiche und Formen der Förderung
§ 6 Aus- und Rückzahlung von Förderungsmitteln
§ 7 Organe des Fonds
§ 8 Kontrolle
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
§ 10 Auflösung des Fonds
§ 11 Rechtsgeschäftliche Belastungen
§ 12 Übergangsbestimmungen
 
 
NEWSLETTER
Einreichtermine 2010
  • 22. März
  • 26. Mai
  • TV: 11.1., 12.4., 5.7., 4.10.