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Satzung

Auftrag

Wien ist eine der großen traditionsreichen Kulturmetropolen der Welt. Kultur prägt Wien und Wien prägt, auch auf internationaler Ebene, Kultur. Dies ist Teil des Lebensgefühls der Stadt und nicht zuletzt auch eine der Säulen der wirtschaftlichen Entwicklung der ganzen Region. Tradition ist in diesem Zusammenhang wichtig, aber nicht alles. Wien will sich kulturell weiterentwickeln und damit nicht zuletzt einen aktiven Beitrag zu einer lebendigen und vielfältigen europäischen Kulturlandschaft leisten.

Heute vermitteln Film, Fernsehen und immer mehr die durch die Digitaltechnik entstehenden neuen Medien die weltweit am stärksten wahrgenommenen Inhalte. Sie beeinflussen auf jeweils eigene Art die Freizeitgestaltung, die Unterhaltung, die Informationsbeschaffung, die Bildung von Menschen weltweit. Damit prägen sie als wesentliche Kulturfaktoren Meinungen, Identitäten und das Bild der Wirklichkeit - in der eigenen und anderen Gesellschaften.

Der europäische, insbesondere der österreichische, Film hat international in den vergangenen Jahren viel dazu beigetragen, ein modernes und differenziertes Bild Europas und Österreichs zu verbreiten. Dazu hat Wien beigetragen und auch profitiert. Die Stadt sieht sich deshalb in der Verantwortung, diese positive Entwicklung auszubauen und zu verstärken - im Eigeninteresse für die Stadt selbst, als größte Region des Landes im Interesse Österreichs insgesamt und auch für den Erfolg des europäischen Films in Abgrenzung zu einer globalen Standardkultur. In diesem Bewusstsein und vor diesem Hintergrund strebt die Stadt Wien in den kommenden Jahren die aktive Weiterentwicklung als Medienstandort an.

1. Gesetzliche Grundlage, Gesellschaftsform, Name, Sitz und Geschäftsjahr des Fonds
2. Leitbild
3. Maßnahmen zur Erreichung der Ziele - Förderfelder und Förderarten
4. Finanzierung der Arbeit des Filmfonds und Haushaltsgebarung
5. Organe des Filmfonds, Gremien und Funktionen
6. Hinzuziehung Externer
7. Unabhängigkeit der Organe
8. Verschwiegenheit
9. Evaluierung
10. Externe Kontrolle
11. Auflösung des Fonds
12. Rechtsgeschäftliche Belastungen
13. Inkrafttreten
 
 
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Einreichfristen 2012
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