13. Inkrafttreten
Die vorliegende Satzung tritt mit Rechtskraft der fondsbehördlichen Genehmigung (Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 62 vom 11. August 2011, Zl. MA 62-II/41966/10) in Kraft.
Die Satzung ist der zuständigen amtsführenden Stadträtin/dem zuständigen amtsführenden Stadtrat der Stadt Wien sowie allen Organen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fonds von der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer nachweislich zur Kenntnis zu bringen.