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13. Inkrafttreten

 12. Rechtsgeschäftliche Belastungen
Inhalt
13. Inkrafttreten

Die vorliegende Satzung tritt mit Rechtskraft der fondsbehördlichen Genehmigung (Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 62 vom 11. August 2011, Zl. MA 62-II/41966/10) in Kraft.

Die Satzung ist der zuständigen amtsführenden Stadträtin/dem zuständigen amtsführenden Stadtrat der Stadt Wien sowie allen Organen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fonds von der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer nachweislich zur Kenntnis zu bringen.




 
 
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