11. Auflösung des Fonds
10. Externe Kontrolle
Inhalt
12. Rechtsgeschäftliche Belastungen
11. Auflösung des Fonds
Bei Auflösung des Fonds geht das Fondsvermögen auf die Stadt Wien mit der Verpflichtung über, dieses ausschließlich und unmittelbar für die im Leitbild angeführten gemeinnützigen Zwecke zu verwenden.
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