3. Maßnahmen zur Erreichung der Ziele - Förderfelder und Förderarten
Als Finanzierungspartner im audiovisuellen Bereich fördert der Filmfonds Wien zur Erfüllung des im Leitbild, welches einen Bestandteil der Satzung bildet, festgelegten Zwecks mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen und erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen
- die Projektentwicklung,
- die Herstellung,
- sowie die Verwertung und Vermarktung
audiovisuellen Contents in den Bereichen fiktionaler und nicht fiktionaler Kinofilm- und Fernsehfilmproduktionen; darüber hinaus kann er im Zuge der Weiterentwicklung der Medienlandschaft ausgewählte, über Film und Fernsehen hinausgehende Formen innovativen Contents im künstlerischen und technischen Bereich fördern.
Zur Erreichung seiner Ziele kann der Filmfonds Wien auch sonstige Förderungen vergeben, die dazu dienen den Film- und Medienstandort Wien weiter zu entwickeln und überregional zu positionieren.
Näheres zu den Förderbedingungen, den Auswahlkriterien und dem Ablauf der Förderung regeln Richtlinien, über die das Kuratorium zu entscheiden hat.
Förderentscheidungen werden anhand von eindeutigen, transparenten und nachvollziehbaren Kriterien getroffen, die sich aus dieser Satzung und den jeweiligen Förderungsrichtlinien ableiten lassen.
Der Filmfonds Wien bietet Betreuung und Service für die Antragstellerinnen und Antragsteller und sonstige Interessierte, insbesondere in enger Zusammenarbeit mit anderen Service- und Förderungseinrichtungen am Standort Wien.
Der Filmfonds kann sich an Maßnahmen Dritter beteiligen.
Der Filmfonds Wien ist berechtigt, zur Erreichung der Fondsziele in- und ausländische Gesellschaften zu gründen oder Beteiligungen an bestehenden in- und ausländischen Gesellschaften zu erwerben sowie die Verwaltung, Geschäftsführung oder Vertretung solcher Gesellschaften zu übernehmen. Ausgeschlossen ist die Beteiligung des Fonds an Personengesellschaften als unbeschränkt haftender Gesellschafter. All diese Vorhaben sind unter Darlegung der damit zusammenhängenden Kalkulationen der Fondsbehörde vorher zur Kenntnis zu bringen.