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4. Finanzierung der Arbeit des Filmfonds und Haushaltsgebarung

 3. Maßnahmen zur Erreichung der Ziele - Förderfelder und Förderarten
Inhalt
5. Organe des Filmfonds, Gremien und Funktionen
4. Finanzierung der Arbeit des Filmfonds und Haushaltsgebarung

Zur Erfüllung seines Zweckes verfügt der Fonds über folgende Mittel:
a. Zuwendungen der Stadt Wien,
b. Rückflüsse aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen,
c. Rückzahlungen,
d. sonstige Erträge,
e. sonstige Zuwendungen.

Über voraussichtliche Einnahmen und geplante Verwendung der Mittel hat die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des Fonds rechtzeitig vor Beginn des Jahres einen Jahresvoranschlag aufzustellen, der die Ausgaben für die Arbeit des Fonds selbst einerseits und die Förderungen andererseits getrennt behandelt.

Vorhandene, nicht benötigte Mittel eines Jahres können in das Folgejahr übertragen werden, ein Vorgriff auf Mittel des Folgejahres ist nicht zulässig.

Förderungen werden nach Maßgabe der budgetären Mittel ausschließlich über schriftlichen Antrag bei Einhaltung sämtlicher in den jeweils geltenden Förderungsrichtlinien vorgesehenen Bedingungen gewährt. Die Förderungszusage ist zeitlich befristet, die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan zu binden.




 
 
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Einreichfristen 2012
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  • 24.1., 18.4., 28.8., 23.10.
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  • 16.1., 16.4., 9.7., 8.10.