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7. Unabhängigkeit der Organe

 6. Hinzuziehung Externer
Inhalt
8. Verschwiegenheit
7. Unabhängigkeit der Organe

Ein Organ oder Mitglied eines Organs darf - soweit dies nicht ausdrücklich durch Satzung anderweitig geregelt wird - keine andere Funktion im Filmfonds wahrnehmen.
Ein Organ oder dessen Mitglied darf selbst nicht Förderungen beantragen oder in einer Gesellschaft mitarbeiten/an ihr beteiligt sein, die um Förderungen ansucht. Eine Ausnahme bildet das Kuratorium.

Sollte ein Mitglied eines Organs und /oder dessen Angehörige direkt oder indirekt Nutzen aus einzelnen Entscheidungen ziehen können, hat es sich für befangen zu erklären. Andernfalls ist die jeweilige Entscheidung ungültig.




 
 
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