Förderbereiche
Projektentwicklung
Der Filmfonds Wien fördert die Entwicklung eines geplanten Kino- oder Fernsehprojekts einschließlich produktionsvorbereitender Maßnahmen mit einer Projektentwicklungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 50.000 Euro (laut Teil B der Förderrichtlinien).
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Herstellung von Kinofilmen
Der Filmfonds Wien fördert die Produktion eines Films mit einer Herstellungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 700.000 Euro (laut Teil C der Förderrichtlinien). Die Vorführdauer von Kinofilmen ist bei Kinderfilmen auf mindestens 59 Minuten, bei allen sonstigen Filmen auf mindestens 70 Minuten festgelegt.
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Herstellung von Fernsehproduktionen
Der Filmfonds Wien fördert die Produktion eines Fernsehfilms mit einer Herstellungsförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 450.000 Euro bei fiktionalen Formaten, im Fall von Serien gilt dieser Höchstbetrag pro Staffel. Die Herstellung von dokumentarischen Formaten wird im Einzelfall mit bis zu 225.000 Euro gefördert (laut Teil D der Förderrichtlinien).
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Erfolgsabhängige Filmförderung (Referenzmittel)
Der Filmfonds Wien belohnt die erfolgreiche Verwertung der von ihm geförderten Filme mit Referenzmitteln. Wer den erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss nach Abdeckung des Eigenanteils teilweise oder zur Gänze zurückzahlt, erhält für ein Folge-Projekt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in bis zu doppelter Höhe der tatsächlich erfolgten Rückzahlung (laut Teil E der Förderrichtlinien).
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Kinostartförderung
Der Filmfonds Wien fördert die Verwertung eines in der Herstellung geförderten Films hinsichtlich ihrer Auswertung im Kino in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000 Euro sowie mit erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro, wenn ein Eigenanteil in mindestens derselben Höhe eingebracht wird (laut Teil F der Förderrichtlinien).
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Sonstige Verwertungsmaßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen zur Präsentation eines in der Herstellung geförderten Films im In- und Ausland, insbesondere seine Teilnahme an internationalen Messen, Festivals und Wettbewerben, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen kann dieser Betrag überschritten werden; laut Teil F der Förderrichtlinien).
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Strukturförderung
Der Filmfonds Wien fördert Maßnahmen, welche in besonderer Weise zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Wien und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen, in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (laut Teil G der Förderrichtlinien).
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Kinoförderung
Kinos leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen und sozialen Leben. Um filmische Vielfalt zu erhalten und eine gehaltvolle Programmgestaltung zu ermöglichen, fördert der Filmfonds Wien Kinobetriebe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in drei verschiedenen Förderprogrammen (laut Teil H der Förderrichtlinien).
Kino-Referenzförderung
Die Kino-Referenzförderung dient der nachhaltigen Programmgestaltung. Kinos, die in mindestens 40 Prozent ihrer Vorführungen des Vorjahres österreichische und europäische Filme spielen, können Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro pro Jahr beantragen.
Förderung kinokultureller Projekte
Kinos werden dabei unterstützt, mit gezielten Aktionen Kinos als Orte kulturellen Erlebens in Wien zu verankern.
Digitalisierungsförderung
Diese Förderung dient der Anpassung von Kinosälen an die digitale Projektionstechnik. Der Zuschuss ist pro Saal auf maximal 25 Prozent der Gesamtkosten beschränkt.
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