Anträge auf Förderung von Kino- und Fernsehfilmen können zu den unten angegebenen Fristen eingereicht werden. Erstantragsteller haben vor der Frist mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen. Anträge auf Förderung von Verwertungs- oder Strukturmaßnahmen sind an keinen Termin gebunden, Verwertungsförderungen sind spätestens vier Wochen vor der geplanten Maßnahme zu beantragen.
Projektentwicklung/Herstellung von Kinofilmen 2018
19. Dezember 2017
06. März 2018
08. Mai 2018
18. September 2018
Herstellung von Fernsehfilmen 2018
30. Jänner 2018
15. Mai 2018
04. September 2018
Die Einreichung erfolgt beim Filmfonds Wien, Mariahilfer Straße 76, 1070 Wien. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien und verwenden Sie aktuelle Antragsformulare. Antragsschluss ist jeweils 17.00 Uhr.