Der Filmfonds Wien besteht in der jetzigen Form seit dem Frühjahr 2002. Unter wechselnden Bezeichnungen existiert jedoch schon lange eine Filmförderung der Stadt Wien: Im November 1976 genehmigte die Wiener Landesregierung die Satzung des damaligen "Wiener Filmförderungsfonds" und sprach ihm eine eigene Rechtspersönlichkeit als gemeinnütziger Fonds zu.
1992, getragen von einer ersten Ausgliederungswelle in der öffentlichen Verwaltung, wurde der Fonds mit einem eigenen Domizil ausgestattet und vollzog eine Neuorientierung. Der "Wiener Filmförderungsfonds" wurde zum "Wiener Filmfinanzierungsfonds" und ab nun durch einen Geschäftsführer geleitet, der gleichzeitig die Position eines "Filmbeauftragten" der Stadt Wien inne hatte. Die ersten Finanzierungsrichtlinien wurden entwickelt, die Entscheidungen traf der Filmbeauftragte.
1999 wurde eine tiefgreifende Reform des Fonds beschlossen. Eine Arbeitsgruppe aus ExpertInnen der Branche entwickelte die neue Satzung des Fonds: Gewaltentrennung zwischen einer Geschäftsführung, einem Kuratorium (mit Aufsichtsratsfunktion) und einer unabhängigen Jury, in der – so der politische Wille – keine österreichischen ProduzentInnen mehr über Anträge ihrer KollegInnen entscheiden sollten. Erstmals wurden ausländische ExpertInnen in die Jury berufen, das Kuratorium wurde mit österreichischen BranchenvertreterInnen besetzt. Die Position des Geschäftsführers wurde erstmals ausgeschrieben.
Die Förderrichtlinien wurden den zeitgemäßen Anforderungen der Filmwirtschaft angepasst und erfuhren eine wesentliche Neuerung, nämlich die Einführung der Referenzfilmförderung.
Der neue Auftritt des Filmfonds Wien mit neuem Logo seit 2012 unterstreicht die dynamische Entwicklung und weist in eine Zukunft, in die sich in Anbetracht der aktuellen Erfolge mit berechtigter Hoffnung blicken lässt.