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Neue TV-Förderrichtlinien

22. Dezember 2015  Das Kuratorium des Filmfonds Wien hat am 17. Dezember 2015 eine Neufassung der Richtlinien für die Vergabe von Fernsehfilmförderungen beschlossen. Die neuen Richtlinien sind das Ergebnis inhaltlicher Überarbeitungen zur Optimierung der Position der ProduzentInnen, Erhöhung der Wien-Effekte und zur Förderung qualitativer Beschäftigung am Standort, insbesondere weiblicher Filmschaffender. Die neuen Richtlinien sind bereits gültig und für alle Förderfälle im TV-Bereich anwendbar, die ab jetzt eingereicht werden.

 
 
 
 

Die neuen Förderrichtlinien finden Sie unter diesem Link.
Hier finden Sie ein PDF-Dokument mit einer Übersicht zu den wichtigsten Änderungen. 

Die Novellierung wurde Berücksichtigung folgender Ziele beschlossen:

  • Stärkung der Position der unabhängigen ProduzentInnen,
  • Erhöhung der kulturellen und wirtschaftlichen Wien-Effekte,
  • Schaffung von Anreizen für die Beschäftigung von Regisseurinnen, Autorinnen und Produzentinnen,
  • Schaffung qualitativer Beschäftigungseffekte.

Die neuen Richtlinien sind bereits gültig und für alle Förderfälle im TV-Bereich anwendbar, die ab jetzt eingereicht werden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • Neuregelung der Lizenzzeiten (siehe Punkt D.7)
    Übernommen wurde die neue Lizenzdauer, die zwischen Branche und TV-VeranstalterInnen verhandelt wurde, konkret eine Verkürzung auf 5 bzw. 7 Jahre. Längere Lizenzzeiten sind bei überdurchschnittlicher Senderbeteiligung möglich.
  • Projektbeurteilung durch den TV-Eigenschaftstest
    (siehe http://www.filmfonds-wien.at/foerderung/tv-eigenschaftstest)
    Die Mindestanzahl an Drehtagen in Wien wurde bei fiktionalen Projekten auf 10 bzw. 15 erhöht, die Punktestaffelung bei der Eruierung des Wien-Bezugs modifiziert. Eine Präzisierung ist bei der Senderbeteiligung im Rahmen der Finanzierung erfolgt: Der 30-prozentige Mindestanteil versteht sich exklusive Senderbeistellungen (wie beispielsweise Archivrechte) und Sendersachleistungen.
  • Beteiligung weiblicher Filmschaffender (siehe Punkte D.1)
    In Reaktion auf die stark divergenten Genderbudgetverhältnisse im Fernsehsegment ist zukünftig bei Beantragung der Förderhöchstbeträge zumindest eine der Positionen Produktion, Regie und Drehbuch mit einer Frau zu besetzen. Relevant für die Produzentinnenfunktion ist die Zeichnungsberechtigung (Prokura, Geschäftsführung). Im Eigenschaftstest wird die Beteiligung von Produzentinnen, Regisseurinnen und Autorinnen mit Zusatzpunkten versehen.
  • Änderung bezüglich Beschäftigungsverhältnisse (siehe Punkt D.8.2)
    Die Kosten für die Position der Herstellungsleitung wurden innerhalb des Eigenanteil in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der Nettofertigungskosten festgesetzt. Eine Dotierung außerhalb des Eigenanteils kann nur konkret für eine qualifizierte Person (dauerbeschäftigt als ILV oder projektbezogen als tatsächliche Kosten) erfolgen und kann nicht gleichzeitig von jener Person ausgeübt werden, die den Antrag stellt.

Die kommende Einreichfrist für die Förderung von Fernsehproduktionen endet am 23. Februar 2016.

 
 
 
 

Bei Rückfragen zu Details der neuen Förderrichtlinien wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen MitarbeiterInnen der Projektabteilung des Filmfonds Wien bzw. an Stefan Hahn unter 01 526 50 88-11 bzw. hahn@filmfonds-wien.at.

 
 
 
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