Förderbereiche
Projektentwicklung
Der Filmfonds Wien fördert die Entwicklung eines geplanten Kino- oder Fernsehprojekts einschließlich produktionsvorbereitender Maßnahmen mit einer Projektentwicklungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 75.000 Euro (laut Teil B der Förderrichtlinien).
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Herstellung von Kinofilmen
Der Filmfonds Wien fördert die Produktion eines Films mit einer Herstellungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 700.000 Euro (laut Teil C der Förderrichtlinien). Die Vorführdauer von Kinofilmen ist bei Kinderfilmen auf mindestens 59 Minuten, bei allen sonstigen Filmen auf mindestens 70 Minuten festgelegt.
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Herstellung von Fernsehproduktionen
Der Filmfonds Wien fördert die Herstellung von fiktionalen Serienformaten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 330.000 Euro, ab der dritten Staffel bis zu 121.000 Euro. Diese Beträge gelten als Höchstbetrage pro Staffel. Die Herstellung von Spielfilmen wird im Einzelfall mit bis zu 110.000 Euro gefördert, dokumentarische Formate mit bis zu 66.000 Euro bzw. dokumentarische Serien bis zu 88.000 Euro. Dies ist der Höchstbetrag pro Staffel für dokumentarische Serien, ab der dritten Staffel ist dieser mit bis zu 55.000 Euro angesetzt.
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Erfolgsabhängige Filmförderung (Referenzmittel)
Der Filmfonds Wien belohnt die erfolgreiche Verwertung der von ihm geförderten Filme mit Referenzmitteln. Wer den erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss nach Abdeckung des Eigenanteils teilweise oder zur Gänze zurückzahlt, erhält für ein Folge-Projekt einen erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss in vierfacher Höhe der tatsächlich erfolgten Rückzahlung (laut Teil E der Förderrichtlinien).
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Kinostartförderung
Der Filmfonds Wien fördert die Verwertung eines in der Herstellung geförderten Films hinsichtlich ihrer Auswertung im Kino in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000 Euro sowie mit erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro, wenn ein Eigenanteil in mindestens derselben Höhe eingebracht wird (laut Teil F der Förderrichtlinien).
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Sonstige Verwertungsmaßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen zur Präsentation eines in der Herstellung geförderten Films im In- und Ausland, insbesondere seine Teilnahme an internationalen Messen, Festivals und Wettbewerben, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen kann dieser Betrag überschritten werden; laut Teil F der Förderrichtlinien).
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Strukturförderung
Der Filmfonds Wien fördert Maßnahmen, welche in besonderer Weise zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Wien und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen, in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (laut Teil G der Förderrichtlinien).
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