Anträge auf Förderung von Kino- und Fernsehfilmen können zu den unten angegebenen Fristen eingereicht werden. Erstantragsteller*innen haben vor der Frist mit der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in Kontakt aufzunehmen. Anträge auf Förderung von Verwertungs- oder Strukturmaßnahmen sind an keinen Termin gebunden, Verwertungsförderungen sind spätestens vier Wochen vor der geplanten Maßnahme zu beantragen.
Herstellung Kino / Projektentwicklung Film & Serie 2023
29. November 2022
7. Februar 2023
25. April 2023 (Jurysitzung 19./20. Juni 2023)
12. September 2023
Herstellung Kino / Projektentwicklung Film & Serie 2024
28. November 2023
Herstellung TV 2023
24. Jänner 2023
9. Mai 2023
26. September 2023
Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien und verwenden Sie aktuelle Antragsformulare. Antragsschluss ist jeweils um 17.00 Uhr.