Anträge auf Förderung von Kino- und Fernsehfilmen können zu den unten angegebenen Fristen eingereicht werden. Erstantragsteller haben vor der Frist mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen. Anträge auf Förderung von Verwertungs- oder Strukturmaßnahmen sind an keinen Termin gebunden, Verwertungsförderungen sind spätestens vier Wochen vor der geplanten Maßnahme zu beantragen.
Herstellung Kino / Projektentwicklung Kino & TV 2022
30. November 2021
8. Februar 2022
26. April 2022
13. September 2022
Fernsehproduktionen 2022
25. Jänner 2022
10. Mai 2022
27. September 2022
Herstellung Kino / Projektentwicklung Kino & TV 2023
29. November 2022
Die Einreichung erfolgt beim Filmfonds Wien, Mariahilfer Straße 76, 1070 Wien. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien und verwenden Sie aktuelle Antragsformulare. Antragsschluss ist jeweils 17.00 Uhr.