24. Mai 2013 Auf Initiative der USA hat die EU im März einen Mandatsvorschlag zur „Transatlantic Trade and Investment Partnership" (TTIP) vorgelegt. Dieses Handelsabkommen sieht allerdings keine „kulturelle Ausnahme" für Audiovisuelles und Medien vor, wie sie die EU in den Freihandelsvorschriften der Welthandelsorganisation bisher immer durchgesetzt hat. Diese ist Voraussetzung für regionale Filmförderung und Filmschaffen in Europa.
Ohne eine „kulturelle Ausnahme“ müssten beispielsweise die Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Films auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten abgeschafft werden, weil die Liberalisierung des Handels von Waren und Dienstleistungen bedeutet, dass alle Marktteilnehmer die gleichen Chancen haben müssen: Wenn aber Quotenregelungen nicht mehr zulässig sind, Förderungen und Subventionen auch Nicht-EU-Staaten offenstehen müssen, wenn es keine "kulturelle Ausnahme" für Kultur und die audiovisuellen Medien in einem Europäisch-Amerikanischen Handelsabkommen gibt, wird es schon bald keine europäischen und österreichischen Filme mehr geben. Denn der Großteil der europäischen Film- und Fernsehproduktion ist ohne Förderung nicht herstellbar.
Eine Initiative von 14 EU-Kulturministern forderte bereits per Brief eine Sonderregelung für den Kultur- und Mediensektor. Unter dem Motto „Die ‚kulturelle Ausnahme' ist nicht verhandelbar!" haben sich nun europäische Filmemacher eine Petition gegen die Einbeziehung audiovisueller Inhalte in die Verhandlungen der EU über ein Freihandelsabkommen mit den USA gestartet.
Unterschriften können hier geleistet werden.
Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 23.05.2013 in Straßburg die geplanten Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA gebilligt, zugleich aber einen Ausschluss des Kultursektors gefordert. Die Mitgliedsländer entscheiden in ihrer Ratssitzung am 14. Juni, mit welchem tatsächlichen Mandat sie die Kommission in die finalen Verhandlungen mit den USA schicken.