7. Mai 2020 Ab der kommenden Antragsrunde (Frist am 26. Mai 2020) ist für die Projektentwicklung und Herstellung Kino nur mehr ein Anlagenexemplar in Papierform einzureichen. Die Einreichung der elektronischen Unterlagen bleibt unverändert. Die neuen Antragsformulare mit dem jeweiligen Anlagenverzeichnis finden Sie hier.
Abgabefrist für alle Unterlagen ist wie gewohnt 17.00 Uhr.
Auf Grund der Pandemie möchten wir unseren Parteienverkehr so sicher wie möglich gestalten. FörderwerberInnen werden deshalb darum gebeten, die Maskenpflicht (auch für Botendienste!) beim Betreten unserer Büroräumlichkeiten zu beachten.