13. Oktober 2022 Mit Beschluss des Kuratoriums wurde die Förderrichtlinie für Herstellungen von Fernsehproduktionen in folgenden Punkten des Geltungsbereichs überarbeitet:
• Änderung der Förderhöchstgrenzen:
Serienformate sind mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von bis zu 330.000 Euro, ab der dritten Staffel bis zu 121.000 Euro, förderbar. Fiktionale Formate sind in Höhe von bis zu 110.000 Euro, dokumentarische Formate bis zu 66.000 Euro bzw. dokumentarische Serien bis zu 88.000 Euro förderbar.
• Antragsberechtigt sind Projekte ab Gesamtherstellungskosten von mindestens 80.000 Euro.
Der neue TV-Eigenschaftstest und die neue Richtlinie finden sich hier.
Ab den kommenden Antragsrunden (Herstellungen Kino und Projektentwicklungen: 29. November 2022; Herstellungen TV: 24. Jänner 2023) sind die Antragsunterlagen nur noch in elektronischer Form einzureichen. Details zur elektronischen Einreichung können den jeweiligen Antragsformularen entnommen werden (jeweils letzte Seite des Formulars).
Fortan ist der Code of Ethics – Verhaltenskodex des FFW verpflichtender Bestandteil der Förderverträge mit dem Filmfonds Wien. Der Code of Ethics – Verhaltenskodex wurde gemeinsam mit #wedo! – Anlauf- und Beratungsstelle für Filmschaffende als Leitbild für berufliches Verhalten bei Produktionen FFW-geförderter Filme erarbeitet.